AGB
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen ausblickplus GmbH und der auftraggebenden Partei. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.
Mitwirkungspflicht der auftraggebenden Partei
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche (Auftragsklärung). Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die auftraggebende Partei sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen, denn die Beratung zeichnet sich durch einen aktiven, selbstverantwortlichen und individuellen Prozess aus. ausblickplus GmbH steht der auftraggebenden Partei als Prozessbegleiterin zur Seite, während das Gegenüber die Verantwortung für sich, ihre Entscheidungen und Handlungen innerhalb und ausserhalb der Beratungsdienstleistungen selbst trägt.
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen an wen weitergegeben werden. Auch nach der Beendigung des Auftrags verpflichtet sich ausblickplus GmbH Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Parteien können vereinbaren, dass bestimmte Informationen an bestimmte Drittpersonen weitergegeben werden. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Informationen aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen. ausblickplus GmbH ist berechtigt für die Qualitätssicherung seiner Arbeit Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe oder in der Einzelsupervision zu reflektieren.
Konditionen
ausblickplus GmbH stellt der auftraggebenden Partei eine Offerte mit einer 30-tägigen Gültigkeit aus. Für eine unbefristete Offerte erlischt die Preisbindung nach 3 Monaten.
Auslagen wie spezielle Arbeitsinstrumente, werden vorgängig mit der auftraggebenden Partei abgesprochen und separat in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, trägt die auftraggebende Partei die Verantwortung für die Organisation der Räumlichkeiten und passender Infrastruktur, inkl. Verpflegung bei Tagesworkshops.
Für Sitzungen, die ausserhalb der Räumlichkeiten von ausblickplus stattfinden, wird die Reisezeit gemäss Offerte verrechnet. Für Zugfahrten wird ein Halbtax-Ticket und für Autofahrten einen km-Preis von -.70 verrechnet.
ausblickplus GmbH erstellt grundsätzlich Rechnungen nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
Termine und Absagen
Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Für die Annullation gelten folgende Regeln:
- Wird ein definitiv erteilter Auftrag bis 30 Tage vor Auftragsbeginn storniert, werden die bis zum Zeitpunkt angefallenen Vorarbeiten inkl. Spesen in Rechnung gestellt. Dabei wird sich am vereinbarten Stunden- bzw. Tagesansatz zur Durchführung orientiert. Allfällige andere Auslagen werden in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ohne aufwand storniert werden können.
- 29 bis 14 Arbeitstage vorher werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Allfällige andere Auslagen werden in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ohne aufwand storniert werden können.
- Bei Absagen weniger als 14 Tage vor Auftragsbeginn werden 100% des Offertenbetrags in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Vorbereitungsarbeiten werden verrechnet. Allfällige andere Auslagen werden in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ohne aufwand storniert werden können.
- Einzeltermine: Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24h) werden in Rechnung gestellt. Bei Absagen von Montagsterminen oder nach Feiertagen gilt eine Abmeldung am letzten offiziellen Arbeitstag bis 12:00 Uhr.
- Sollte ein Auftrag durch ausblickplus GmbH storniert werden, erhält die in auftraggebende Partei das bereits gezahlte Honorar für die nicht geleistete Arbeit zurück. Bei abgesagten Terminen wird nach Möglichkeit ein Alternativtermin angeboten. Weiterführende Ansprüche wegen eines durch ausblickplus GmbH abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
Geistiges Eigentum
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte, an den von ausblickplus GmbH erstellten Inhalten, Präsentationen, Zeichnungen, Abbildungen, Plänen, Fotografien, Designs, Prospekte, Texte, unabhängig ihrer Schutzfähigkeit und Form (das heisst auch als Daten) ausschliesslich bei ausblickplus GmbH. Keine Bestimmung dieser AGB ist dahingehend zu verstehen, dass Dritten irgendwelche Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der ausblickplus GmbH eingeräumt werden. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, schliesst ausblickplus GmbH jede Haftung für Schäden aus, welche Dritten durch die erlaubte oder unerlaubte Nutzung der geistigen Eigentumsrechte der ausblickplus GmbH entstanden sind.
Haftung
Bei der Tätigkeit von ausblickplus GmbH handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der auftraggebenden Partei.
Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für allenfalls notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlungen und Therapien. Die Teilnahme an einer Beratung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Versicherungsschutz
Die Versicherung der auftraggebenden Partei ist einzig Sache der auftraggebenden Partei. ausblickplus GmbH schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz.
Ombudsstelle
ausblickplus GmbH ist Mitglied beim Berufsverband bso. In Konfliktfällen zwischen Mitgliedern des Berufsverbandes bso und auftraggebenden Parteien besteht die Möglichkeit die Ombudsstelle kostenlos beizuziehen. Informationen finden Sie unter www.bso.ch.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das schweizerische Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung oder Beilage der Vereinbarung mit der auftraggebenden Partei ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vereinbarungslücken.
Ergänzende Informationen
ausblickplus GmbH ist im Handelsregister als GmbH eingetragen.
Firmennummer: CHE-158.362.461
Bankverbindung
Zürcher Kantonlabank
IBAN: CH14 0070 0114 8080 1817 7
Konto-Nr. 1148-8018.177
Zürich, Juni 2023